Infos zu Führerscheinklassen,
Fahrerschulungen und Ausbildung
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Fahrerschulung B196
Die Fahrerschulung bis 125 cm³
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B mindestens 5 Jahre
Befristung: Fahrerschulung B196 ist unbefristet gültig
Bemerkungen: Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein gilt nur im Inland, keine Erweiterung auf A2, A möglich
Mindestunterricht:
4 Doppelstunden a 90 Minuten theoretische Ausbildung
5 Doppelstunden a 90 Minuten praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung: Entfällt
Praktische Prüfung: Entfällt
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Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B mindestens 5 Jahre
Befristung: Fahrerschulung B196 ist unbefristet gültig
Bemerkungen: Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein gilt nur im Inland, keine Erweiterung auf A2, A möglich
Mindestunterricht:
4 Doppelstunden a 90 Minuten theoretische Ausbildung
5 Doppelstunden a 90 Minuten praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung: Entfällt
Praktische Prüfung: Entfällt