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Leos Fahrschule
Leos Fahrschule

Infos zu Führerscheinklassen,
Fahrerschulungen und Ausbildung

 

 

Fahrerschulung B196

Die Fahrerschulung bis 125 cm³
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.

Mofa

Prüfbescheinigung für Mofa
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum.

Klasse AM

Krafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, sowie dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von max. 350 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.

Klasse A1

Der Motorradführerschein bis 125 cm³
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.

Klasse A2

Der Motorradführerschein bis 35 kW
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.

Klasse A

Der Motorradführerschein über 35 kW
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse B

Der Autoführerschein
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt.

Klasse BF17

Autofahren in Begleitung mit 17 (Weitere Informationen unter www.bf17.de)

Fahrerschulung B96

Der Caravanführerschein
Erweiterung der Klasse B. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Klasse BE

Der Führerschein für die "großen" Anhänger
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B oder B96 fallen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
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